Grundschule Vorwerk

offene Ganztagsschule seit 01.08.2008

Elternarbeit

Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der Persönlichkeit des Kindes zum Ziel hat,  ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen. Eltern und Schule verstehen sich mithin als Partner im Bildungsprozess. Für den partnerschaftlichen Umgang miteinander sieht das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten vor.

Die Erziehungsberechtigten werden durch die Lehrkräfte über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten an Elternsprechtagen oder in Einzelgesprächen unterrichtet. Auf Informationsveranstaltungen und Elternabenden erhalten die Erziehungsberechtigten Informationen über die Grundsätze der schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts.

Ebenso werden die Erziehungsberechtigten an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen der einzelnen Schule über die kollektive Elternvertretung (Klassenelternschaften, Schulelternrat) und die Vertretung in den schulischen Gremien (Schulvorstand, Konferenzen, Ausschüsse) beteiligt.



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